Das Protokoll o. g. Fachkonferenz wird hier veröffentlicht. Es gilt als genehmigt, wenn von den Sitzungs-/Versammlungsteilnehmern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich Einspruch erhoben wurde (RSVN-GesO, § 23 4)
Das Protokoll o. g. Fachkonferenz wird hier veröffentlicht. Es gilt als genehmigt, wenn von den Sitzungs-/Versammlungsteilnehmern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich Einspruch erhoben wurde (RSVN-GesO, § 23 4)