Gemäß Jugendordnung § 5 wird hiermit zur Jugendhauptversammlung der Radsportjugend des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 01. Februar 2025, einberufen.
Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Beginn : 14:00 Uhr
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine des Radsportverbandes Niedersachsen, der Gliederungen sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes und eingeladene Gäste.
Nach § 5 Ziffer 7 der Jugendordnung entsenden die Vereine und Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen die Jugendleiter oder ihre Beauftragten und melden diese namentlich dem Versammlungsleiter bis spätestens 24. Januar 2025 – damit wir planen können, bitten wir um Einhaltung des Termins!!! -. Pro Verein oder Gliederung ist jeweils nur ein Jugendleiter oder Beauftragter stimmberechtigt.
Anträge an die Jugendhauptversammlung sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragsstellers (bei Vereinen der Vorstand nach BGB § 26) bis spätestens drei Wochen vor der Jugendhauptversammlung (10. Januar 2025) Poststempel an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V., Maschstr.20, 30169 Hannover zu richten.
Antragsberechtigt sind gemäß Jugendordnung § 5 Ziffer 9 die Jugendleiter oder Beauftragten der Vereine und der Gliederungen des Radsportverbandes Niedersachsen, der Jugendvorstand sowie das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Abstimmung der Tagesordnung
- Grußwort
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Gemeinsamer Bericht vom Vorstand der Radsportjugend und Aussprache
- Entlastung des Jugendvorstandes
- Wahl des / der stellv. Vorsitzenden der RSJN
- Geplante Maßnahmen und Termine 2025
- Beschlussfassung über Anträge
- Verschiedenes / Schlusswort
Radsportjugend im Radsportverband Niedersachsen e.V.
Gez. Kai Wagner, Vorsitzender der Radsportjugend,
gez. Marina Mollzahn, Stellvertretende Vorsitzende der Radsportjugend