Amtliche Veröffentlichungen

Ankündigung der Mitgliederversammlung 2025 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. am 1. März 2025 in Pattensen

Gemäß der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. erfolgt hiermit die Ankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 1. März 2025, nach Pattensen. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die gemeldeten Delegierten der Vereine, die Mitglieder des Hauptausschusses, die Mitglieder des Jugendvorstandes, die Revisoren, die Mitglieder des Verbandssport- und Schiedsgerichtes, die Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und Einzelmitglieder sowie eingeladene Gäste. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Sie haben kein Stimm- und Rederecht.

Tagungsort: Calenberger Ratskeller, Marktplatz 1, 30982 Pattensen (Ausrichtender Verein: RSV Pattensen von 1990 e. V.)

 Beginn: 14:00 Uhr

 

Vorläufige Tagesordnung:
1.   Begrüßung, Eröffnung und Beschluss der Tagesordnung
2.   Grußwort der Gäste
3.   Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
4.   Wahl von zwei Schriftführern und von fünf Stimmenzählern
5.   Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 11. März 2023
6.   Ehrungen
7.   Berichte
  7.1 des Präsidiums und der Koordinatoren
  7.2 Aussprache über die Berichte
  7.3 Bericht der Revisoren
8.   Anträge zu Satzungsänderungen
9.   Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Hauptausschusses
  9.1 Pause
10.   Wahlen und Bestätigungen
  10.1 Präsident
  10.2 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
  10.3 Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport
  10.4 Vizepräsident Leistungssport Hallenradsport
  10.5 Revisor
  10.6 Ersatzrevisor
  10.7 KO Verkehr (für 2 Jahre)
  10.8 KO Breitensport (für 2 Jahre)
  10.9 Bestätigung des stellvertretenden Vorsitzenden der Radsportjugend
  10.10 Bestätigung des Vorsitzenden VSSG
  10.11 VSSG Beisitzer Radrennsport
  10.12 VSSG Beisitzer Breiten- und Freizeitsport
  10.13 VSSG Beisitzer MTB
  10.14 VSSG Beisitzer BMX
  10.15 VSSG Beisitzer Radball/Radpolo
  10.16 VSSG Beisitzer Kunstradsport
  10.17 VSSG Beisitzer Trial
11.   Genehmigung des Haushaltsplanes für 2025
12.   Beschlussfassung über eingegangene Anträge
13.   Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14.   Wahl des Ausrichters der Mitgliederversammlung 2027
15.   Schlusswort
Stimmrecht: Nach § 10 Ziffer 13 c der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 10 BDR-Mitglieder eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Ein Delegierter kann bis zu 7 Stimmen vertreten. Nur Delegierte, die durch ihren vertretungsberechtigten Vereinsvorstand (§26 BGB) dem Radsportverband schriftlich gemeldet worden sind, sind auch stimmberechtigt. Entsprechende Unterlagen werden den Vereinen rechtzeitig zugehen. Je eine Stimme haben die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und die Ehrenmitglieder. Stimmenübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.
Anträge:  Anträge zur Mitgliederversammlung am 1. März 2025 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 17. Januar 2025 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können von Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.
Hauptausschuss: Am Samstag, dem 1. März 2025, um 10:00 Uhr, findet ebenfalls in Pattensen die Sitzung des Hauptausschusses statt. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses und eingeladene Gäste. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugehen. Anträge an den Hauptausschuss zu Ordnungen müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 31. Januar 2025 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge zu Ordnungen können von den Fachkonferenzen, Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9, Ziff. 2 bis Ziff. 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.
Radsportverband Niedersachsen e.V., gez. Zech, Präsident
Hannover, 26. November 2024