Das Protokoll o. g. Fachkonferenz wird hier veröffentlicht. Gemäß § 23 4. RSVN-GesO gilt das Protokoll als angenommen, wenn von den Sitzungs-/Versammlungsteilnehmern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich Einspruch erhoben wird.
Das Protokoll o. g. Fachkonferenz wird hier veröffentlicht. Gemäß § 23 4. RSVN-GesO gilt das Protokoll als angenommen, wenn von den Sitzungs-/Versammlungsteilnehmern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich Einspruch erhoben wird.