Die Protokolle o. g. Fachkonferenzen werden an dieser Stelle veröffentlicht:
Gemäß § 23 4. RSVN-GesO gelten die Protokolle jeweils als angenommen, wenn von den Sitzungs-/Versammlungsteilnehmern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich Einspruch erhoben wird.