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Hannover hat seinen ersten Grünpfeil für Radverkehr

(Text und Foto: Tom Finkes, Koordinator Radwanderfahren)

Von Oberbürgermeister Belit Onay wurde der erste Grünpfeil für Radverkehr in der Südstädter Meterstraße – Ecke Bürgermeister-Fink-Straße – enthüllt.

Mit der Novelle vom 20. April 2020, die als „Vier­undfünfzigste Verordnung zur Änderung stra­ßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ in die Stra­ßenverkehrsordnung von 2013 integriert wurde, erhielt das Verkehrszeichen die Nummer 721.

Das Verkehrszeichen 721 hat einen weißen Grund mit integriertem, rechtsweisendem Grünpfeil und einer weißen Fahrradabbildung. Zwischen dem Grünpfeil und dem Fahrradsymbol ist die Beschriftung “nur” abgebildet. In der StVO §37 Absatz 1 heißt es hierzu: Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen 721 wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt.

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.