Für die Bearbeitung der Lizenzanträge 2026 bitten wir nochmals folgende Hinweise zu beachten:
- Neuanträge werden nur bearbeitet, wenn sie mit Original-Unterschriften versehen sind. Anträge mit kopierten / gescannten Unterschriften werden unbearbeitet zurückgesendet.
- Es müssen die bereitgestellten Wiederholungsanträge genutzt werden – keine Neuanträge.
–> Bei Amateuren kann dies zur falschen Leistungsklasse führen, da bei Neuanträgen immer die niedrigste Leistungsklasse (Amateure) eingetragen wird. - Zweitlizenzen:
Zweitlizenzen müssen gem. Amtliche Bekanntmachung des German Cycling bestellt werden und werden gem. Änderungen in der Sportordnung ausgestellt.
Es darf kein zweiter Antrag gestellt werden. Zweitlizenzen werden auf Datengrundlage der zuerst ausgestellten Lizenz erstellt. Eine Bestellung der Zweitlizenz ist daher erst möglich, wenn die „erste“ Lizenz 2026 ausgestellt ist.
Bei Rückfragen rufen Sie uns gerne an.
