Der Radsportverband Niedersachsen e. V. weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Verstöße gegen die GC SpO 4.4.1(1) konsequent geahndet und mit den nach Strafenkatalog (SpO Anhang A) vorgesehenen Strafen belegt werden.
Zur Erläuterung hier der entsprechende Auszug aus der Sportordnung:
4.4 Teilnahme an Wettbewerben
4.4.1 Allgemeines
(1) Für alle von der UCI betreuten und reglementierten Disziplinen gilt:
Ein über den GC lizenzierter Sportler darf nur an solchen Radsport-Veranstaltungen teilnehmen, die vom GC, einem LV bzw. einem der UCI angeschlossenen Verband genehmigt und ordnungsgemäß ausgeschrieben wurden.
Strafen gem Strafenkatalog : 2Wochen Startsperre für Lizenzrennen + 100€ Geldstrafe.
gez.:
Jörg Wiechmann, Vizepräsident Leistungssport Rennsport
