Gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 wird hiermit der Hauptausschuss des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. für Samstag, den 7. März 2026, einberufen.
Tagungslokal: acht&siebzig Eventgastronomie GmbH, Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 2, 30169 Hannover
Beginn: 10:00 Uhr, Ende ca. 16:00 Uhr
Anträge an den Hauptausschuss sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragstellers (bei Vereinen der Vorstand nach § 26 BGB) bis spätestens 06. Februar 2026 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V., Maschstraße 20, 30169 Hannover, zu richten.
Antragsberechtigt sind gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 d) die Mitgliedsvereine, die Radsportkreise, Regionen, Radsportbezirke, die Organe gemäß § 9, Ziffer 2 bis Ziffer 4, die Fachkonferenzen sowie der Vorstand der Radsportjugend.
Mitglieder des Hauptausschusses sind gemäß § 12 Ziffer 3 a) der Ehrenpräsident, die Mitglieder des Präsidiums, die Koordinatoren gemäß OKsM, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Radsportjugend, die Vorsitzenden der anerkannten Kreise, Regionen und Bezirke, die LV-Trainer und der Geschäftsführer (dieser ohne Stimmrecht).
Die Sitzung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses, die Revisoren und eingeladene Gäste.
Die Vorsitzenden der Radsportkreise, Regionen und –bezirke können sich vertreten lassen. Die Vertretung ist der Geschäftsstelle schriftlich vor Beginn der Versammlung anzuzeigen.
Die Tagesordnung mit den Anträgen wird den Mitgliedern des Hauptausschusses satzungsgemäß mindestens zwei Wochen vorher zugeschickt.
Hannover, 12. Januar 2026
Radsportverband Niedersachsen e. V., Gez. Edwin Zech – Präsident
